31.01.2022

Lohnsummenabstimmung und Jahresabschluss – prüfen lohnt sich

Die Lohnsummendeklarationen müssen den Sozialversicherungspartnern jeweils bereits im Januar gemeldet werden. Doch stimmen diese Lohnsummen mit der Finanzbuchhaltung überein? Wir zeigen Ihnen, was im Rahmen der Abschlussarbeiten bezüglich der Lohnsummenabstimmung zu beachten ist.

Genauere Informationen können Sie unserem Artikel entnehmen:

> Fachartikel auf obt.ch



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