22.02.2021

COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetz – Rahmenbedingungen bleiben streng

Per 19.12.2020 wurde die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung in ein ordentliches Gesetz überführt und trat am 1. Januar 2021 in Kraft (COVID-19-SBüG). Die strengen Rahmenbedingungen für einen COVID-19-Kredit gelten weiterhin. Der Artikel zeigt, welche Punkte im Bundesgesetz gegenüber der per Notrecht lancierten Verordnung präzisiert wurden und gibt Handlungsempfehlungen.

Genauere Informationen können Sie unserem Artikel entnehmen:

> Fachartikel auf obt.ch



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