01.03.2018

Lohnausfall wegen Krankheit ist nicht obligatorisch versichert

Wenn Mitarbeitende oder Selbständigerwerbende aufgrund einer Krankheit ausfallen, ist ihr Lohn über die obligatorische Versicherung nicht abgedeckt. Trotzdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn weiter zu bezahlen. Damit die Löhne versichert werden können, muss sich der Arbeitgeber selbst um eine Krankentaggeldversicherung kümmern.
Lohnausfall wegen Krankheit ist nicht obligatorisch versichert

Heilungskosten wegen Krankheit sind in der Schweiz über die Krankenkassen versichert. Lohnausfälle infolge Krankheiten von Angestellten sind im Gegensatz zur Unfallversicherung allerdings nicht obligatorisch versichert. Trotzdem ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitenden den Lohn für eine beschränkte Zeit weiter zu zahlen. Je nach Dauer des Anstellungsverhältnisses ist diese Lohnfortzahlungspflicht unterschiedlich. Nach einem Jahr bei der gleichen Firma muss der Arbeitgeber den Lohn beispielsweise lediglich drei Wochen lang entrichten. Problematisch bei einem Ausfall eines Mitarbeitenden ist die Tatsache, dass beim Unternehmen nebst den Lohnkosten der eigenen Mitarbeitenden auch andere betriebswirtschaftliche Kosten wie Produktionsausfälle oder Kosten für eine zusätzliche Aushilfe anfallen.


Unternehmen haben daher die Möglichkeit, eine kollektive Krankentaggeldversicherung bei der Vaudoise abzuschliessen. Mit dieser Versicherung ist gewährleistet, dass die Löhne der Angestellten nach einer vereinbarten Wartefrist von der Vaudoise bezahlt werden. In gewissen Branchen regelt der Gesamtarbeitsvertrag die Bestimmungen für eine Krankentaggeldversicherung.


Eine Krankentaggeldversicherung der Vaudoise ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer sinnvoll. Aus diesem Grund kann die Versicherungsprämie bei den Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen werden. In der Regel wird die Prämie je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Mitarbeitenden mit einer Krankentaggeldversicherung der Vaudoise über die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht hinaus gegen den Lohnausfall infolge Krankheit abgedeckt sind. Das Risiko des Lohnausfalls übernimmt die Vaudoise. Im Gegenzug bezahlt der Arbeitgeber eine jährliche fixe Prämie, die im Voraus bekannt ist. Es handelt sich daher um kalkulierbare Kosten für das Unternehmen.


Mit einer Krankentaggeldversicherung bei der Vaudoise sind die Angestellten besser versichert, als es das gesetzliche Minimum verlangt. Zudem ist ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet, bis andere Sozialleistungen zum Zug kommen. Eine Krankentaggeldversicherung bei der Vaudoise bietet den Mitarbeitenden zweifellos grössere finanzielle Sicherheit.


Bei Fragen steht Ihnen das Team von Startup-Me.ch gerne zur Verfügung.