15.11.2018

Directors & Officers-Versicherung

Die D&O-Versicherung (Directors & Officers oder auch Organ- und oder Manager-Haftpflichtversicherung genannt) ist eine reine Vermögensversicherung, welche ein Unternehmen für seine Organe und für die leitenden Angestellten abschliesst, um die Haftpflichtansprüche gegen diese aufgrund einer Pflichtverletzung abzudecken.
Directors & Officers-Versicherung

Gesetzliche Grundlagen

OR 754, Abs. 1 besagt: Die Mitglieder des Verwaltungsrats und alle mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation befassten Personen sind gegenüber der Gesellschaft wie auch gegenüber den einzelnen Aktionären und Gesellschaftsgläubigern für den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen.

Ferner OR 717: Die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie Dritte, die mit der Geschäftsführung befasst sind, müssen ihre Aufgaben mit aller Sorgfalt erfüllen und die Interessen der Gesellschaft in guten Treuen wahren. Sie haben die Aktionäre unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.


Gegenstand der D&O-Versicherung

Die D&O deckt Haftpflichtansprüche gegen Organpersonen für reine Vermögensschäden aufgrund einer Pflichtverletzung. Ferner ist auch die Schadloshaltung (Company Reimbursement) gewährleistet, d.h. die Rückerstattung von Zahlungen an die Gesellschaft als Versicherungsnehmer, welche diese anstelle einer Organperson geleistet hat. Meistens kann die Deckung auf Mandate in Drittgesellschaften und auf Mandate in Vorsorgeeinrichtungen erweitert werden.


Zielgruppe und versicherbare Personen einer D&O-Versicherung

Die D&O richtet sich an Aktiengesellschaften (inkl. Familienbetriebe), GmbH, Genossenschaften, Vereine (Haftung auch aus ehrenamtlicher Tätigkeit) und Stiftungen. Versicherte Personen sind unter anderem Verwaltungsräte, Stiftungsräte, Vorstandmitglieder von Vereinen, Geschäftsführer, Mitglieder der Direktion und der Geschäftsleitung, Mitglieder der gesellschaftsinternen Revisionsstelle und ausgeschiedene Organe.


Produktvorteile in Kürze

  • Schutz des Privatvermögens der Organe (bei Pflichtverletzung unbeschränkte persönliche Haftung bis zum Existenzminimum)
  • Haftungssubstrat zur Sicherung des Weiterbestehens der Gesellschaft bei Schädigung des Gesellschaftsvermögens durch Pflichtverletzung
  • Rechtsschutzfunktion (inkl. Schadenbehandlung und Kostenübernahme)
  • Straf- und Verwaltungsrechtsschutz (Anwaltshonorare, Gerichtskosten, Expertisekosten)
  • Deckung der Erben und ausgeschiedene Organe
  • Vorteil bei der Rekrutierung qualifizierter Organpersonen


Schadenbeispiele zum besseren Verständnis

  1. Die Organpersonen einer Gesellschaft warten bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zu lange mit der Verständigung des Richters. Die Gesellschaft geht Konkurs, hat durch das zu lange Warten zusätzliche Verluste erlitten und dadurch Dritten (z.B. Aktionären, Kreditgebern oder Lieferanten) finanziellen Schaden zugefügt.
  2. Die Geschäftsleitung sorgt nicht für die zur Einhaltung der gesetzlichen Bewertungsvorschriften erforderlichen organisatorischen Massnahmen in der Buchhaltung. Sie hat zum Beispiel Aktiven zu hoch bewertet oder erforderliche Rückstellungen nicht gemacht, dadurch zu hohe Dividenden ausgeschüttet und somit das Gesellschaftsvermögen geschädigt.
  3. Die Geschäftsleitung gewährt einem Aktionär einen Kredit zu Vorzugsbedingungen und benachteiligt dadurch die anderen Aktionäre, welche dann Ansprüche stellen.
  4. Ein Musikverein mietet Räumlichkeiten. Der Vorstand merkt wegen mangelnder Kontrolle nicht, dass der Finanzverantwortliche die nötigen Fördergelder in diesem Jahr nicht beantragt hat. Der Verein kann deshalb die Miete nicht bezahlen. Der Vermieter stellt direkt Ansprüche gegen die Vorstandsmitglieder.


Wie diese vier Schadenbeispiele zeigen, ist vor allem bei grösseren Gesellschaften und Publikumsgesellschaften die D&O eine sinnvolle Ergänzung im bestehenden Versicherungsportefeuille. Hinzu kommt, dass die Versicherer mit einer Zunahme von Schadenereignissen aufgrund von Cyber-Vorfällen rechnen. Dadurch dürften auch die Haftungsklagen gegenüber Führungsspitzen zunehmen.


Bei Fragen stehen Ihnen das Team von Startup-Me.ch und die Berater der Vaudoise gerne zur Verfügung.