16.11.2017

Verschärfte MWST-Pflicht ab 1. Januar 2018

Ab 1. Januar 2018 gilt die neue MWST-Pflicht für Unternehmen im Ausland. Führen Sie oder Ihr Kunde ein Unternehmen mit Sitz im Ausland und erbringen Leistungen in der Schweiz oder haben Sie Schweizer Kunden?
Verschärfte MWST-Pflicht ab 1. Januar 2018

Für die Überprüfung, ob Sie oder Ihr Kunde neu mehrwertsteuerpflichtig sind, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:


  • Werden werkvertragliche Leistungen in der Schweiz erbracht?
  • Werden in der Schweiz Arbeiten an Gegenständen ausgeführt (z.B. Montageleistungen)?
  • Werden in der Schweiz elektronische Dienstleistungen für Privatpersonen (u.a. Erstellung von Webseiten, Software, Musik) erbracht?
  • Wird in der Schweiz Software implementiert?
  • Sind Sie anderweitig physisch in der Schweiz tätig?
  • Wird ein Lager in der Schweiz betrieben?


Wenn Sie mindestens eine dieser Fragen mit «ja» beantwortet haben und der Gesamtumsatz des Unternehmens CHF 100'000 erreicht, dann sind Sie oder Ihr Kunde ziemlich sicher in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.


Mit der Teilrevision des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes per 01.01.2018 wird nicht nur der Umsatz in der Schweiz, sondern der weltweite Umsatz eines Unternehmensträgers beurteilt. Beträgt der weltweite Umsatz mehr als CHF 100'000, entsteht die Mehrwertsteuerpflicht bereits ab dem ersten Schweizer Franken.


Erreicht ein Unternehmen in der Schweiz einen Gesamtumsatz von CHF 100'000, sind Kleinsendungen ab dem 1. Januar 2019 ebenfalls mehrwertsteuerpflichtig, auch wenn die Einzelsendungen nicht der Einfuhrsteuer unterliegen. Dies betrifft Sendungen, deren Einfuhrsteuer nicht höher als CHF 5 ist.


Schweizer Steuervertretung ist Pflicht

Die Bestellung eines Fiskalvertreters mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz ist für das ausländische Unternehmen Pflicht. Ebenso verlangt die Eidg. Steuerverwaltung für die geldwerten Ansprüche vom MWST-Pflichtigen eine unbefristete Solidarbürgschaft durch eine in der Schweiz domizilierte Bank oder eine Barhinterlegung.


Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung an

Gerne übernehmen wir für Sie die vorgeschriebene Fiskalvertretung in der Schweiz und bieten Ihnen weitere Dienstleistungen im Bereich der Mehrwertsteuer an:


  • Eintragung ins Schweizer Mehrwertsteuerregister
  • Erstellung der Mehrwertsteuerdeklarationen
  • Formelle Prüfung der entsprechenden Ein- und Ausgangsrechnungen
  • Führung der Korrespondenz und Verhandlungen mit der Eidg. Steuerverwaltung
  • Unterstützung bei Mehrwertsteuerkontrollen durch die Eidg. Steuerverwaltung


Haben Sie Fragen? Das Team von Startup-Me.ch steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sie profitieren jederzeit von unserer kompetenten Unterstützung.